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12. März 2010 

Verein Deutsche Sprache e.V.

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Pressemitteilung 02.12.2008

CDU folgt dem VDS

Die Mehrheit der Delegierten der CDU hat am Dienstag auf dem Parteitag in Stuttgart beschlossen, ein Bekenntnis für die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen.

Damit übernahm die Regierungspartei ein wichtiges Vorhaben des Vereins Deutsche Sprache e.V. Zusammen mit dem Verein für die deutschen Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA) sammelt der VDS seit Sommer 2008 Unterschriften für einen entsprechenden Artikel im Grundgesetz.

Der Vorsitzende des VDS, Prof. Walter Krämer, sieht in dem Beschluss einen großen Erfolg der Vereinsarbeit. „Der VDS hat lange dafür gestritten, dass die deutsche Sprache Verfassungsrang erhält“, so Krämer. Dies werde das Ansehen unseres wichtigsten Kulturguts erhöhen.

Den Antrag dafür hatte der CDU-Landesverband Saar eingebracht. Demnach soll in Artikel 22 des Grundgesetzes die Formulierung „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“, aufgenommen werden. In Artikel 22 ist bisher Berlin als Hauptstadt festgeschrieben. Ferner heißt es in Absatz 2: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“

Die Delegierten des Parteitags überstimmten damit den Gegenvorschlag des Parteivorstands, der den Antrag an die Bundestagsfraktion überweisen wollte.

Schon am vergangenen Freitag hatte ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Torsten Hilse von der SPD-Fraktion, gefordert, Deutsch als Landessprache in der Berliner Landesverfassung festzuschreiben.

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letzte Änderung: 02.12.2008

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