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Pressemitteilung 02.12.2008
CDU folgt dem VDS
Die Mehrheit der Delegierten der CDU hat am Dienstag auf dem Parteitag in Stuttgart
beschlossen, ein Bekenntnis für die deutsche Sprache ins Grundgesetz aufzunehmen.
Damit übernahm die Regierungspartei ein wichtiges Vorhaben des Vereins
Deutsche Sprache e.V. Zusammen mit dem Verein für die deutschen Kulturbeziehungen
im Ausland e.V. (VDA) sammelt der VDS seit Sommer 2008 Unterschriften für
einen entsprechenden Artikel im Grundgesetz.
Der Vorsitzende des VDS, Prof. Walter Krämer, sieht in dem Beschluss einen
großen Erfolg der Vereinsarbeit. Der VDS hat lange dafür gestritten,
dass die deutsche Sprache Verfassungsrang erhält, so Krämer.
Dies werde das Ansehen unseres wichtigsten Kulturguts erhöhen.
Den Antrag dafür hatte der CDU-Landesverband Saar eingebracht. Demnach
soll in Artikel 22 des Grundgesetzes die Formulierung Die Sprache der
Bundesrepublik ist Deutsch, aufgenommen werden. In Artikel 22 ist bisher
Berlin als Hauptstadt festgeschrieben. Ferner heißt es in Absatz 2: Die
Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Die Delegierten des Parteitags überstimmten damit den Gegenvorschlag des
Parteivorstands, der den Antrag an die Bundestagsfraktion überweisen wollte.
Schon am vergangenen Freitag hatte ein Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses,
Torsten Hilse von der SPD-Fraktion, gefordert, Deutsch als Landessprache in
der Berliner Landesverfassung festzuschreiben.
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