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Mehr als 46.000 für Deutsch ins Grundgesetz
Dienstag, den 09. November 2010 um 14:46 Uhr
Mehr als 46.000 Menschen haben sich mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Vertreter des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA) und der Vereins Deutsche Sprache e.V. (VDS) haben heute sechs Pakete mit den Unterschriften an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben. VDA und VDS fordern mit der Unterschriftenübergabe, dass sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigt.
Beide Einrichtungen hatten im Sommer 2008 zu der Sammlung aufgerufen. Die Unterzeichner schlagen einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“ vor. Der Grundgesetzartikel 22 bestimmt bereits Berlin zur Hauptstadt und die Farben der Bundesflagge.
Walter Krämer, der Vorsitzende des VDS, sieht nicht nur eine symbolische Wirkung, wenn das Grundgesetz ein Bekenntnis zur deutschen Sprache enthielte, sondern greifbare politische Ziele. „Wir geben denen bessere Argumente, die sich für die Förderung und Weiterentwicklung des Deutschen einsetzen“, sagte Krämer. Die Sprache bekäme mehr Gewicht bei politischen Entscheidungen. „Deutschlehrer könnten auf das Staatsziel im Grundgesetz verweisen, wenn in der Zukunft über den Anteil des Deutschunterrichts verhandelt wird. Theater-Intendanten könnten das Grundgesetz zitieren, wenn es um den Kulturhaushalt geht.“ Zudem würde eine Ergänzung des Grundgesetzes mehr Verantwortung für den öffentlichen Sprachgebrauch einfordern, namentlich von den Medien, von der Werbeindustrie und von den politischen Einrichtungen.
Für den VDA-Bundesvorsitzenden Hartmut Koschyk entspricht die Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz ihrer Bedeutung für die Kultur in Deutschland: „Sprache ist die Voraussetzung der kulturellen Identität; sie ist das Bindeglied, das in Deutschland alle Teile der Gesellschaft zusammenhält. Der VDA setzt sich seit Jahren für die Bewahrung der deutschen Sprache und Kultur der im Ausland lebenden Deutschen und deutschen Gemeinschaften ein. Dadurch erfahren wir stets aufs Neue die enorme Bindewirkung, die von der deutschen Sprache für die eigene kulturelle Identität ausgeht. Daher tritt der VDA dafür ein, dass die Deutsche Sprache Verfassungsrang erhält, so wie dies auch in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika der Fall ist.“
Die Zustimmung für die geforderte Ergänzung des Grundgesetzes ist in der Bevölkerung groß. Bei Umfragen haben sich mehr als zwei Drittel der Befragten für ein solches Bekenntnis ausgesprochen. In der Europäischen Union haben 17 der 27 EU-Staaten ihre Sprachen als Ausdruck ihrer Kultur in den jeweiligen Verfassungen festschreiben lassen.
Weitere Informationen hier:
| Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) Postfach 10 41 28 44041 Dortmund Telefon: 0231 - 794 85 20 info@vds-ev.de www.vds-ev.de |
Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) Kölnstraße 76 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241-21071 info@vda-globus.de www.vda-globus.de |
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