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Donnerstag, den 04. Januar 2007 um 11:44 Uhr
Der Petitionsausschuss des Bundestages beurteilt die Bedeutung der deutschen Sprache in der EU und in Deutschland unterschiedlich
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21. 11. 2006 folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
1. Der Petitionsausschuss würdigt die Bemühungen der Bundesregierung, sich für die Festigung der Position der deutschen Sprache in den EU-Institutionen einzusetzen. Er sieht gleichwohl die Notwendigkeit, diese Bemühungen verstärkt fortzusetzen.
2. Ein verfassungspolitisches Bedürfnis zur Ergänzung des Grundgesetzes um einen Artikel, der Deutsch als Sprache der Bundesrepublik Deutschland festschreibt, wird dagegen vom BMI und dem Petitionsausschuss nicht gesehen. Kurz gefasst begründet der Petitionsausschuss diesen Beschluss wie folgt: Die deutsche Sprache hat sich - wie jede andere lebende Sprache - stets gewandelt und sie muss wandlungsfähig sein, um die sich stetig wandelnde Wirklichkeit angemessen auszudrücken. Der Petitionsausschuss nimmt dabei billigend in Kauf, dass dieser Entwicklungsprozess tatsächlich dazu führen kann, dass der Teil der Bevölkerung, der des Englischen nicht vollumfänglich mächtig ist, vom Verstehen der eigenen Sprache und damit vom Erkennen wesentlicher Zusammenhänge ausgegrenzt wird.
Dem Bund steht aufgrund des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik nur in Teilbereichen, nämlich für die Gesetzes- und Verwaltungssprache des Bundes, eine Regelungszuständigkeit für den Gebrauch der deutschen Sprache zu. Die Regelungskompetenz für die Schulen liegt bei den Ländern.
Der Verein Deutsche Sprache e. V. bedauert den Beschluss zu Punkt 2 und wird seine Forderung nach einer GG-Ergänzung "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" weiter verfolgen.
Die vom Petitionsausschuss gutgeheißene Stärkung der deutschen Sprache in der EU kann nur gelingen, wenn Deutsch im Inland geachtet wird. Eine GG-Ergänzung signalisierte nach Brüssel: Unsere Sprache ist uns wichtig. Sie erhält deshalb die Grundgesetz-Weihe. Im Grundgesetz sind die Flaggenfarben und die Hauptstadt Berlin als Identifikationsmerkmale für unser Land geregelt. Dazu gehört in besonderem Maße die Landessprache.
Mit einer Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz wird das Ansehen unserer Sprache im In- und Ausland gehoben.
Der Anwendungsbereich des § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz "Die Amtssprache ist Deutsch" wird durch die Privatisierung bisher staatlicher Aufgabenbereiche und Kompetenzverlagerungen immer weiter verkleinert. Eine Grundgesetzänderung könnte die sprachliche Lücke schließen.
Der VDS beobachtet eine zunehmende Verdrängung der deutschen Sprache durch Englisch als Forschungs- und Lehrsprache an den deutschen Universitäten; Englisch als erste Pflichtfremdsprache ab der Grundschulklasse; Englisch in den Kindergärten; Englisch bei Produktbeschriftungen; Englisch als Arbeitssprache in deutschen Betrieben; Englisch auf Hauptversammlungen; Englisch als Konferenzsprache bei wissenschaftlichen Veranstaltungen; englischsprachige internationale Schulen; englischen bilingualen und immersiven Unterricht; Ansehensverlust der deutschen Sprache bei den Bürgern, insbesondere bei den jungen Leuten (Anglizismen, Gesang) und abnehmendes Interesse an Deutsch als Fremdsprache im Ausland.
Wenn zum Verständnis der deutschen Sprache die Kenntnis der englischen Sprache Voraussetzung ist, besitzen wir keine eigenständige Sprache mehr. Das kann nicht im Interesse unserer Sprachgemeinschaft und unserer Sprachpolitik sein.
Auskünfte bei Eva-Maria Kieselbach
Leiterin der Arbeitsgemeinschaft "Deutsche Sprache ins Grundgesetz" im Verein Deutsche Sprache
Tel. /Fax 0561 / 40 53 23, Kieselbach-Kassel @ t-online.de
s.a. VDS-Aktion: Deutsche Sprache ins Grundgesetz
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